Bez kategorii | Data: 2024-04-08

Kurzzeitvermietung und Steuern 2026: Welche Gebühren fallen an und wie werden sie abgerechnet?

Die Kurzzeitvermietung beschreibt das tage- oder wochenweise Vermieten von Wohnungen. Dieses System hat in den letzten Jahren enorm an Popularität gewonnen. Immobilieneigentümer müssen jedoch bedenken, dass sie unter bestimmten Umständen dazu verpflichtet sind, ihre Einkünfte zu versteuern. Andernfalls drohen hohe Geldstrafen. Es ist jedoch nicht in jedem Fall zwingend erforderlich, ein Gewerbe anzumelden.

Erfahren Sie, wie sich die Kurzzeitvermietung von einer Beherbergungsdienstleistung unterscheidet und wie die Besteuerung aussieht. Wer muss ein Gewerbe anmelden, wenn Immobilien über Plattformen wie Booking oder Airbnb vermietet werden, und welche PIT-Abrechnungsformen (Einkommensteuer) stehen zur Auswahl? Wir besprechen auch das Thema Mehrwertsteuer (MwSt.) im Kontext von Inseraten auf Buchungsportalen.

Steuern bei Kurzzeitvermietung vs. Definition der tageweisen Vermietung

Das Vermieten von Immobilien auf Portalen wie Booking oder Airbnb bedeutet nicht automatisch die Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung. Viel hängt davon ab, ob der Eigentümer die Inserate selbst verwaltet oder die Dienste eines Vermittlers – einer Betreibergesellschaft wie Renters.pl – in Anspruch nimmt.

Der Unterschied zwischen Vermietung und Beherbergungsdienstleistung: PKD

In Polen spielt die Klassifizierung der Tätigkeit (PKD) eine entscheidende Rolle für die Besteuerung:

  • Immobilienvermietung (PKD 68.20): Vermietung und Verwaltung von eigenen oder gepachteten Immobilien.
  • Beherbergungsdienstleistung (PKD 55.20): Beherbergung in Ferienunterkünften und anderen kurzzeitigen Unterkünften.

Beherbergung vs. Vermietung in der Praxis Während die Vermietung meist in monatlichen Zyklen erfolgt, ist die Beherbergungsdienstleistung umfassender. Der Eigentümer stellt nicht nur die Wohnung zur Verfügung, sondern bietet auch Handtücher, Bettwäsche, Internet, Reinigung und oft auch Frühstück an. Aus steuerlicher Sicht wird dies als Beherbergung gewertet.

Wann muss ein Gewerbe angemeldet werden?

Wenn ein Eigentümer Beherbergungsdienstleistungen eigenständig über Buchungsportale anbietet, kann die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich sein. Selbst wenn er dies nicht tut, kann das Finanzamt die Einnahmen als Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit einstufen, was steuerliche Konsequenzen hat.

Vorteil durch Renters: Eigentümer, die mit einem Betreiber wie Renters.pl zusammenarbeiten, müssen in der Regel kein Gewerbe anmelden. In diesem Fall liegt die Verantwortung für die gewerbliche Tätigkeit beim Betreiber, während der Eigentümer Einkünfte aus privater Vermietung erzielen kann.

Einkommensteuer (PIT): Wie wird abgerechnet?

Bei einer gewerblichen Beherbergung stehen drei Optionen zur Verfügung:

  1. Allgemeine Regeln (Steuertarif): 12 % bis zu einem Einkommen von 120.000 PLN und 32 % für den darüber hinausgehenden Betrag. Es gilt ein Steuerfreibetrag von 30.000 PLN.
  2. Lineare Steuer: Ein fester Satz von 19 % auf alle Einkünfte (kein Steuerfreibetrag).
  3. Pauschalsteuer (Ryczałt): 8,5 % des Umsatzes bis 100.000 PLN und 12,5 % für den Betrag darüber hinaus.

Fristen und Unterlagen: Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer müssen bis zum 20. Tag des Folgemonats geleistet werden. Die Jahressteuererklärung (PIT-36 oder PIT-28) muss bis zum 30. April des Folgejahres eingereicht werden.

Was kann von der Steuer abgesetzt werden?

Eigentümer, die ein Gewerbe führen, können bestimmte Betriebskosten steuerlich geltend machen:

  • Nebenkosten (Strom, Gas, Wasser, Internet).
  • Externe Dienstleistungen (Reinigung, Wäscherei).
  • Anschaffung von Möbeln und Haushaltsgeräten.
  • Renovierungskosten und Vermittlungsprovisionen.
  • Hinweis: Bei der Pauschalsteuer (Ryczałt) können keine Kosten abgezogen werden.

Mehrwertsteuer (MwSt. / VAT) bei der Kurzzeitvermietung

  • Steuerbefreiung: Liegt der Jahresumsatz unter 200.000 PLN, kann man von der MwSt. befreit werden.
  • MwSt.-Pflicht: Bei Überschreitung des Limits wird man umsatzsteuerpflichtig. Für Beherbergungsdienstleistungen gilt in Polen meist ein ermäßigter Satz von 8 %.
  • Dienstleistungsimport: Auch MwSt.-befreite Eigentümer müssen die Mehrwertsteuer auf Provisionen von ausländischen Portalen wie Booking oder Airbnb abrechnen (Reverse-Charge-Verfahren).

Registrierkassen und Verkaufsbelege

Wer Dienstleistungen an Privatpersonen erbringt, muss in der Regel eine Registrierkasse führen. Ausnahmen gelten, wenn:

  • Der Jahresumsatz unter 20.000 PLN liegt.
  • Zahlungen ausschließlich per Banküberweisung eingehen und eindeutig dokumentiert sind.

Zusammenfassung

Die Besteuerung hängt von vielen Faktoren ab. Wer professionell vermieten und Steuern sparen möchte, sollte seine Strategie genau planen.

Benötigen Sie Hilfe? Egal, ob Sie Unternehmer sind oder privat vermieten, Renters.pl unterstützt Eigentümer in allen steuerlichen Konstellationen. Wir empfehlen stets die Konsultation mit einem Steuerberater, um alle Vorteile optimal zu nutzen.